ErwGr. 26

REG_2011_1007 · über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Die Harmonisierung oder Normung anderer Aspekte der Etikettierung von Textilien sollte geprüft werden, um mögliche Hindernisse zu beseitigen, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen und durch voneinander abweichende Vorschriften oder Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten bedingt sind, und um mit der Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs Schritt halten und künftigen Herausforderungen auf dem Markt für Textilerzeugnisse begegnen zu können. Zu diesem Zweck sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über mögliche neue Etikettierungsvorschriften vorlegen, die auf Unionsebene eingeführt werden sollen, um den freien Verkehr von Textilerzeugnissen im Binnenmarkt zu ermöglichen und ein hohes Verbraucherschutzniveau in der gesamten Union zu erreichen. In diesem Bericht sollte insbesondere untersucht werden, in welchem Umfang nach Auffassung der Verbraucher Angaben auf dem Etikett von Textilerzeugnissen gemacht werden sollen; ferner sollte geprüft werden, welche anderen Mittel es außer der Etikettierung gibt, um den Verbrauchern zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Bericht sollte auf einer umfassenden Konsultation aller Beteiligten, einschließlich der Verbraucher, beruhen und die geltenden einschlägigen europäischen und internationalen Normen berücksichtigen. In dem Bericht sollte insbesondere geprüft werden: der Anwendungsbereich und die Gestaltung möglicher harmonisierter Vorschriften über die Ursprungsangabe, wobei die Ergebnisse der Entwicklungen im Zusammenhang mit potenziellen horizontalen Ursprungsland-Vorschriften zu beachten sind; der zusätzliche Nutzen, der den Verbrauchern entsteht, wenn die Etikettierungsvorschriften sich auf die Pflegehinweise, die Größe, gefährliche Stoffe, die Entflammbarkeit und die Umwelteigenschaften der Textilerzeugnisse beziehen; die Verwendung sprachunabhängiger Symbole oder Codes zur Ermittlung der in einem Textilerzeugnis enthaltenen Fasern, damit sich die Verbraucher leicht Klarheit über die Zusammensetzung und insbesondere über die Verwendung von natürlichen oder synthetischen Fasern verschaffen können; die Verwendung von Sozialgütesiegeln und/oder elektronischen Etikettierungen und die Anbringung einer Identifikationsnummer auf dem Etikett, über die auf Abruf zusätzliche Informationen über das Erzeugnis und den Hersteller, insbesondere im Internet, zu erhalten sind. Gegebenenfalls sollten dem Bericht Vorschläge für Rechtsvorschriften beigefügt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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