Art. 26 – Überprüfung

REG_2011_1214 · über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Dezember 2016 und danach alle fünf Jahre einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung vor. Zu diesem Zweck konsultiert sie die Interessenträger des Sektors, einschließlich der Sozialpartner, und anschließend die Mitgliedstaaten. In dem Bericht wird insbesondere geprüft, ob für das Führen von Waffen durch CIT-Sicherheitspersonal gemeinsame Schulungsanforderungen aufgestellt und ob Änderungen an Artikel 24 im Hinblick auf die Richtlinie 96/71/EG vorgenommen werden können; der Bericht trägt dem technischen Fortschritt auf dem Gebiet der IBNS Rechnung, prüft, ob sich aus der Vergabe einer Unionslizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte auf Gruppenbasis ein Mehrwert ergeben könnte, und bewertet, ob eine entsprechende Änderung dieser Verordnung angebracht ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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