Art. 27 – Änderung der technischen Vorschriften

REG_2011_1214 · über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 28 in Bezug auf Änderungen des Anhangs II und der technischen Vorschriften über die Normen für die Panzerung von CIT-Fahrzeugen und kugelsichere Westen gemäß den Artikeln 16, 17, 18 und 20 und Waffensicherheitskassetten gemäß Artikel 6 Absatz 2 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um dem technischen Fortschritt und möglichen neuen europäischen Standards Rechnung zu tragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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