ErwGr. 13

REG_2011_176 · über die vor Einrichtung und Änderung eines funktionalen Luftraumblocks bereitzustellenden Informationen

Die Mitgliedstaaten sollten bei der Einrichtung eines funktionalen Luftraumblocks gewährleisten, dass sie ihre Verantwortlichkeiten bezüglich der Sicherheit wirksam erfüllen. Sie sollten belegen und die erforderlichen Zusicherungen geben, dass der funktionale Luftraumblock sicher eingerichtet und verwaltet wird, und auf die Elemente des Sicherheitsmanagements der Mitgliedstaaten und der Flugsicherungsorganisationen eingehen, die mit der Einrichtung funktionaler Luftraumblöcke im Zusammenhang stehen, wobei der Schwerpunkt auf ihren jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten bezüglich der Sicherheit liegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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