Art. 1 – Gegenstand und Anwendungsbereich

REG_2011_176 · über die vor Einrichtung und Änderung eines funktionalen Luftraumblocks bereitzustellenden Informationen

Diese Verordnung legt die Anforderungen fest bezüglich
1.der von den betroffenen Mitgliedstaaten an die Kommission, die Europäische Agentur für Flugsicherheit („EASA“), andere Mitgliedstaaten und beteiligte Parteien vor Einrichtung und Änderung eines funktionalen Luftraumblocks zu übermittelnden Informationen;
2.der Verfahren für die Bereitstellung der Informationen an die unter Punkt 1 genannten Parteien und für die Abgabe von Bemerkungen dieser Parteien, bevor der funktionale Luftraumblock der Kommission notifiziert wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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