ErwGr. 4

REG_2011_176 · über die vor Einrichtung und Änderung eines funktionalen Luftraumblocks bereitzustellenden Informationen

Die nach dieser Verordnung bereitzustellenden Informationen sollten der Einhaltung der mit den funktionalen Luftraumblöcken verfolgten Ziele Rechnung tragen und die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Kohärenz mit anderen Maßnahmen innerhalb des einheitlichen europäischen Luftraums zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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