ErwGr. 5

REG_2011_176 · über die vor Einrichtung und Änderung eines funktionalen Luftraumblocks bereitzustellenden Informationen

Um den Austausch solcher Informationen und die Abgabe von Bemerkungen zu erleichtern, sollte eindeutig festgelegt werden, welche Informationen als „angemessen“ anzusehen und den Mitgliedstaaten, der Kommission, der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (nachstehend „EASA“) und anderen Beteiligten zu übermitteln sind, ebenso die Verfahren für diesen Informationsaustausch.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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Kann ich ErwGr. 5 REG_2011_176 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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