Die folgenden Informationen sind zwecks Registrierung einer geplanten Bürgerinitiative im Online-Register der Kommission bereitzustellen:
1.Bezeichnung der geplanten Bürgerinitiative in höchstens 100 Zeichen;
2.Gegenstand in höchstens 200 Zeichen;
3.eine Beschreibung der Ziele der geplanten Bürgerinitiative, in deren Zusammenhang die Kommission zum Tätigwerden aufgefordert wird, in höchstens 500 Zeichen;
4.die Vertragsvorschriften, die von den Organisatoren als für die geplante Initiative relevant erachtet werden;
5.vollständige Namen, Postanschriften, Staatsangehörigkeiten und Geburtsdaten der sieben Mitglieder des Bürgerausschusses, wobei insbesondere der Vertreter und dessen Stellvertreter anzugeben sind, sowie die E-Mail-Adressen dieser Personen (;1)
6.alle Quellen zur Unterstützung und Finanzierung der geplanten Bürgerinitiative zum Zeitpunkt der Registrierung (.1)
Organisatoren können genauere Informationen zum Gegenstand, zu den Zielen und dem Hintergrund der geplanten Bürgerinitiative in einem Anhang zur Verfügung stellen. Sie können ebenfalls einen Entwurf für einen Rechtsakt unterbreiten.
(1)Erklärung zum Datenschutz: Gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr werden die betroffenen Personen davon in Kenntnis gesetzt, dass die betreffenden personenbezogenen Daten für die Zwecke des Verfahrens im Zusammenhang mit der geplanten Bürgerinitiative von der Kommission erfasst werden. Im Online-Register der Kommission werden nur die vollständigen Namen der Organisatoren, die E-Mail-Adressen der Kontaktpersonen und Angaben zu den Quellen für Unterstützung und Finanzmittel veröffentlicht. Die betroffenen Personen haben das Recht, gegen die Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten aus zwingenden berechtigten Gründen, die sich aus ihrer persönlichen Situation ergeben, Widerspruch einzulegen, jederzeit die Richtigstellung dieser Angaben sowie nach Ablauf eines Zeitraums von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Registrierung einer geplanten Bürgerinitiative die Entfernung dieser Angaben aus dem Online-Register der Kommission zu verlangen.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025
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