ErwGr. 17

REG_2011_211 · über die Bürgerinitiative

Es sollte gewährleistet werden, dass Unterstützungsbekundungen für eine Bürgerinitiative innerhalb eines bestimmten Zeitraums gesammelt werden. Um zu gewährleisten, dass geplante Bürgerinitiativen ihre Relevanz behalten, und gleichzeitig der Schwierigkeit Rechnung zu tragen, unionsweit Unterstützungsbekundungen zu sammeln, sollte dieser Zeitraum zwölf Monate ab der Registrierung der geplanten Bürgerinitiative nicht überschreiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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