ErwGr. 18

REG_2011_211 · über die Bürgerinitiative

Wenn eine Bürgerinitiative die notwendigen Unterstützungsbekundungen von Unterzeichnern erhalten hat, sollte jeder Mitgliedstaat für die Prüfung und Bescheinigung der Unterstützungsbekundungen, die bei Unterzeichnern aus diesem Mitgliedstaat gesammelt wurden, verantwortlich sein. Angesichts der Notwendigkeit, den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu begrenzen, sollten diese die entsprechenden Prüfungen innerhalb von drei Monaten nach Erhalt eines Antrags auf Bescheinigung auf der Grundlage angemessener Überprüfungen, etwa anhand von Stichproben, durchführen und ein Dokument ausstellen, in dem die Zahl der erhaltenen gültigen Unterstützungsbekundungen bescheinigt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 18 REG_2011_211 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 18 REG_2011_211 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.