ErwGr. 8

REG_2011_211 · über die Bürgerinitiative

Für die erfolgreiche Durchführung einer Bürgerinitiative ist eine minimale Organisationsstruktur erforderlich. Diese Struktur sollte die Form eines Bürgerausschusses haben, dem natürliche Personen (Organisatoren) angehören, die aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten kommen, um die Thematisierung europaweiter Fragen anzuregen und das Nachdenken über diese Fragen zu fördern. Im Interesse der Transparenz und einer reibungslosen und effizienten Kommunikation sollte der Bürgerausschuss Vertreter benennen, die während der gesamten Dauer des Verfahrens als Bindeglieder zwischen dem Bürgerausschuss und den Organen der Union dienen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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