Anhang II – Detaillierte Klassifikationen in Bezug auf das Modul Nettosozialschutzleistungen

REG_2011_263 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) in Bezug auf den Beginn einer umfassenden Datenerhebung für das ESSOSS-Modul Nettosozialschutzleistungen

1.Sozialschutzleistungen werden untergliedert in Leistungen mit Bedürftigkeitsprüfung und Leistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung. Die Klassifikation der Sozialschutzleistungen enthält weitere Einzelheiten und unterscheidet zwischen regelmäßigen und einmaligen Barleistungen: — Sozialleistungen, — Sozialleistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung, — Barleistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung, — regelmäßige Barleistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung, — einmalige Barleistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung, — Sozialleistungen mit Bedürftigkeitsprüfung, — Barleistungen mit Bedürftigkeitsprüfung, — regelmäßige Barleistungen mit Bedürftigkeitsprüfung, — einmalige Barleistungen mit Bedürftigkeitsprüfung.
— Sozialleistungen,
— Sozialleistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung,
— Barleistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung,
— regelmäßige Barleistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung,
— einmalige Barleistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung,
— Sozialleistungen mit Bedürftigkeitsprüfung,
— Barleistungen mit Bedürftigkeitsprüfung,
— regelmäßige Barleistungen mit Bedürftigkeitsprüfung,
— einmalige Barleistungen mit Bedürftigkeitsprüfung.
2.Die Leistungen sind nach den in Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 angegebenen Funktionen untergliedert. Diese detaillierte Klassifikation wird auf der ersten Ebene der Klassifikation wie folgt aggregiert: — Krankheits- und/oder Gesundheitsversorgung, — Invalidität, — Alter, — Hinterbliebene, — Familie/Kinder, — Arbeitslosigkeit, — Wohnen, — soziale Ausgrenzung, sofern noch nicht anderweitig erfasst.
— Krankheits- und/oder Gesundheitsversorgung,
— Invalidität,
— Alter,
— Hinterbliebene,
— Familie/Kinder,
— Arbeitslosigkeit,
— Wohnen,
— soziale Ausgrenzung, sofern noch nicht anderweitig erfasst.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anhang II REG_2011_263 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anhang II REG_2011_263 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.