Art. 2

REG_2011_263 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) in Bezug auf den Beginn einer umfassenden Datenerhebung für das ESSOSS-Modul Nettosozialschutzleistungen

(1)Die für das Modul Nettosozialschutzleistungen anzuwendenden Definitionen sind in Anhang I festgelegt.
(2)Die für das Modul Nettosozialschutzleistungen anzuwendenden detaillierten Klassifikationen sind in Anhang II festgelegt.
(3)Die für das Modul Nettosozialschutzleistungen geltenden Kriterien für die Verbreitung der Daten sind in Anhang III festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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