Art. 9 – Auslagerung

REG_2011_513 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen

Die Auslagerung wichtiger betrieblicher Aufgaben darf nicht dazu führen, dass die Qualität der internen Kontrolle der Ratingagentur und die Fähigkeit der ESMA, zu überprüfen, ob die Ratingagentur die Pflichten nach dieser Verordnung erfüllt, wesentlich beeinträchtigt werden.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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