ErwGr. 16

REG_2011_513 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen

Es ist erforderlich sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden die ESMA darum ersuchen können zu prüfen, ob die Bedingungen für den Widerruf der Registrierung einer Ratingagentur erfüllt sind, und sie um die Aussetzung der Verwendung der Ratings einer Ratingagentur ersuchen können, wenn bei letzterer davon ausgegangen wird, dass sie schwerwiegend und anhaltend gegen die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 verstößt. Die ESMA sollte diese Ersuchen bewerten und eventuell zweckmäßige Maßnahmen ergreifen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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