Art. 1

REG_2011_656 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Statistiken zu Pestiziden im Hinblick auf die Begriffsbestimmungen und die Liste der Wirkstoffe

Der in Abschnitt 2 von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 verwendete Begriff „behandelte Fläche“ bezeichnet die behandelte Fläche, definiert als „die tatsächliche Anbaufläche der Kulturpflanze, die unabhängig von der Zahl der Anwendungen mindestens einmal mit einem bestimmten Wirkstoff behandelt wurde“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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