ErwGr. 4

REG_2011_656 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Statistiken zu Pestiziden im Hinblick auf die Begriffsbestimmungen und die Liste der Wirkstoffe

Die Zahl der Stoffe und der Umstand, dass die Bestimmung der richtigen Verbindungen sowie die Klassifizierung komplex sind, erschweren den nationalen statistischen Stellen die ordnungsgemäße Erstellung der notwendigen Instrumente zur Erhebung der Angaben zu Verwendung und Inverkehrbringen. Es sollten daher nur Stoffe aufgenommen werden, für die von mindestens einer der beiden wichtigsten international anerkannten Institutionen zur Registrierung von chemischen Verbindungen oder Pestiziden eine Identifizierungsnummer vergeben wurde, nämlich vom Chemical Abstracts Service der American Chemical Society (CAS) und dem Collaborative International Pesticides Analytical Council (CIPAC).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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