ErwGr. 3

REG_2011_656 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Statistiken zu Pestiziden im Hinblick auf die Begriffsbestimmungen und die Liste der Wirkstoffe

Gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 hat die Kommission regelmäßig und zumindest alle fünf Jahre die Liste der betroffenen Stoffe und deren Klassifikation in Produktkategorien und Chemikalienklassen gemäß Anhang III zu aktualisieren. Da die Liste im Anhang der genannten Verordnung zuletzt 2006 aktualisiert wurde, ist eine Aktualisierung für den Zeitraum 2010-2015 erforderlich.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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