ErwGr. 3

REG_2011_683 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 57/2011 hinsichtlich der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände

Es erscheint sinnvoll, die Nutzung der Quoten für Blauen Wittling zwischen den beiden Hauptbewirtschaftungsgebieten für diese Fischerei in Anhang IA der Verordnung (EU) Nr. 57/2011 (zum einen die EU- und internationalen Gewässer der ICES-Gebiete I, II, III, IV, V, VI, VII, VIIIa, VIIIb, VIIId, VIIIe, XII sowie XIV und zum anderen die ICES-Gebiete VIIIc, IX und X sowie die EU-Gewässer von CECAF 34.1.1) flexibel handhaben zu können, da wissenschaftliche Gutachten für diese beiden Bewirtschaftungsgebiete gemeinsam ausgearbeitet werden und dort von ein und demselben biologischen Bestand ausgegangen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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