ErwGr. 5

REG_2011_683 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 57/2011 hinsichtlich der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände

Nach Abschluss der Konsultationen zwischen Küstenstaaten (Färöer, Island und Grönland) und anderen Vertragsparteien des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC) (Union und Norwegen) über die Bewirtschaftung von Rotbarsch, Goldbarsch und Tiefenbarsch in der Irminger See und den angrenzenden Gewässern am 17. März 2011 müssen unter Beachtung der vereinbarten zeitlichen und geografischen Beschränkungen TACs für Rotbarsch, Goldbarsch und Tiefenbarsch in diesen Gebieten festgelegt werden. Anhang IB der Verordnung (EU) Nr. 57/2011 sollte entsprechend geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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