ErwGr. 6

REG_2011_683 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 57/2011 hinsichtlich der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände

Auf ihrer Jahrestagung 2010 hat die Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik beschlossen, die 2010 geltenden Beschränkungen der Schwertfischfänge und der Anzahl Schiffe, die Schwertfischfang betreiben dürfen, auch über den 1. Januar 2011 hinaus aufrechtzuerhalten. Diese Maßnahmen müssen in Unionsrecht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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