Art. 10 – Erstmalige Meldung

REG_2012_1011 · über die Statistiken über Wertpapierbestände

Die erstmalige Meldung gemäß dieser Verordnung beginnt mit den Daten, die sich auf den Referenzzeitraum Dezember 2013 beziehen. Wenn NZBen das erste Mal der EZB berichten, sind sie nur verpflichtet, Daten über Positionen zu übermitteln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 10 REG_2012_1011 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 10 REG_2012_1011 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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