Art. 1 – Gegenstand

REG_2012_1024 · über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/49/EG der Kommission („IMI-Verordnung“)

In dieser Verordnung sind Vorschriften für die Nutzung eines Binnenmarkt-Informationssystems („Internal Market Information System“, im Folgenden „IMI“) für die Zwecke der Verwaltungszusammenarbeit, einschließlich der Verarbeitung personenbezogener Daten, zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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