Art. 19 – Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung und Recht auf Löschung

REG_2012_1024 · über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/49/EG der Kommission („IMI-Verordnung“)

(1)Die IMI-Akteure stellen sicher, dass die betroffenen Personen ihr Auskunftsrecht hinsichtlich der sie betreffenden Daten im IMI, das Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten sowie auf Löschung von unberechtigterweise verarbeiteten Daten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriftenwirksam ausüben können. Die Berichtigung oder Löschung hat so schnell wie möglich und spätestens 30 Tage nach Erhalt des von der betroffenen Person gestellten Ersuchens durch den zuständigen IMI-Akteur zu erfolgen.
(2)Wird die Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit von Daten, die gemäß Artikel 14 Absatz 1 gesperrt wurden, von der betroffenen Person in Zweifel gezogen, werden sowohl dieser Umstand als auch die korrekte bzw. korrigierte Information erfasst.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 19 REG_2012_1024 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 19 REG_2012_1024 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.