ErwGr. 19

REG_2012_1024 · über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/49/EG der Kommission („IMI-Verordnung“)

Zwar umfasst das IMI eine internetgestützte Schnittstelle für seine Nutzer, doch könnte es in bestimmten Fällen und auf Ersuchen des betreffenden Mitgliedstaats angezeigt sein, technische Lösungen für die direkte Übermittlung von Daten aus etwaigen bereits bestehenden nationalen Systemen an das IMI in Betracht zu ziehen, insbesondere für Meldeverfahren. Die Einführung solcher technischer Lösungen sollte von dem Ergebnis abhängen, das eine Bewertung ihrer Machbarkeit, ihrer Kosten und ihres erwarteten Nutzens erbringt. Diese Lösungen sollten weder bestehende Strukturen noch national geregelte Zuständigkeiten beeinträchtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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