ErwGr. 4

REG_2012_1147 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Bienenwachs (E 901), Carnaubawachs (E 903), Schellack (E 904) und mikrokristallinem Wachs (E 905) auf bestimmten Früchten

Die Kommission hat mehrere Anträge auf Zulassung der Verwendung von Bienenwachs (E 901) auf Paprika, Tomaten, Gurken, Bananen, Mangos und Avocados, Granatäpfeln und allen Obstsorten, der Verwendung von Carnaubawachs (E 903) und Schellack (E 904) auf Granatäpfeln, Mangos, Avocados und Papayas sowie der Verwendung von mikrokristallinem Wachs (E 905) auf Ananas erhalten. Diese Anträge wurden den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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