ErwGr. 1

REG_2012_290 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission (2) legt detaillierte Bestimmungen fest für bestimmte Pilotenlizenzen und für die Umwandlung einzelstaatlicher Pilotenlizenzen und einzelstaatlicher Flugingenieurlizenzen in Pilotenlizenzen sowie die Bedingungen für die Anerkennung von Lizenzen aus Drittländern. Ebenfalls festgelegt werden in dieser Verordnung Bestimmungen für Tauglichkeitszeugnisse von Piloten, die Bedingungen für die Umwandlung einzelstaatlicher Tauglichkeitszeugnisse und die Zulassung von flugmedizinischen Sachverständigen. Darüber hinaus umfasst die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 Bestimmungen zur Tauglichkeit von Flugbegleitern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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