ErwGr. 4

REG_2012_290 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 müssen Flugbegleiter dauerhaft flugtauglich und zur Ausübung der ihnen zugewiesenen Sicherheitsaufgaben fähig sein. Die am gewerbsmäßigen Flugbetrieb beteiligten Flugbegleiter müssen im Besitz einer Bescheinigung sein gemäß der ursprünglichen Festlegung in Anhang III Abschnitt O Buchstabe d von OPS 1.1005 zur Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt (3). Bestimmungen zu den Qualifikationen von Flugbegleitern und zu den zugehörigen Bescheinungen sollten daher festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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