ErwGr. 2

REG_2012_290 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 müssen Organisationen für die Pilotenausbildung und flugmedizinische Zentren Inhaber eines Zeugnisses sein. Das Zeugnis wird bei Erfüllung bestimmter technischer und administrativer Anforderungen ausgestellt. Es sollten daher Bestimmungen für das Verwaltungs- und Managementsystem dieser Organisationen festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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