ErwGr. 11

REG_2012_380 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der für aluminiumhaltige Lebensmittelzusatzstoffe geltenden Verwendungsbedingungen und -mengen

Die aluminiumhaltigen Lebensmittelzusatzstoffe Calciumaluminiumsilicat (E 556) und Aluminiumsilicat (Kaolin) (E 559) sollten aus der Liste aller Zusatzstoffe in Anhang II Teil B der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gestrichen werden, da diese Stoffe durch andere Lebensmittelzusatzstoffe ersetzt werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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