Art. 32 – Beziehungen zu Drittländern

REG_2012_389 · über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern und zur Aufhebung von Verordnung (EG) Nr. 2073/2004

(1)Eine zuständige Behörde eines Mitgliedstaats, die von einem Drittland Informationen erhält, kann diese Informationen an die zuständigen Behörden eines jeglichen Mitgliedstaats, die möglicherweise an diesen Informationen interessiert sind, und insbesondere an die zuständigen Behörden, die diese Informationen anfordern, weiterleiten, soweit Amtshilfevereinbarungen mit dem betreffenden Drittland dies zulassen. Diese Informationen können außerdem im Interesse der Union für die Zwecke dieser Verordnung an die Kommission weitergeleitet werden.
(2)Wenn sich das betreffende Drittland rechtlich verpflichtet hat, die Unterstützung zu leisten, die für den Nachweis der Rechtswidrigkeit von mutmaßlich gegen die Verbrauchsteuervorschriften verstoßenden Transaktionen erforderlich ist, können die nach Maßgabe dieser Verordnung eingeholten Informationen mit Zustimmung der zuständigen Behörden, welche die Informationen übermittelt haben, und im Einklang mit ihren nationalen Vorschriften von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats an das Drittland im Einklang mit den nationalen Vorschriften dieses Mitgliedstaats hinsichtlich der Übermittlung persönlicher Daten an Drittländer zu dem Zweck der ordnungsgemäßen Anwendung der im Drittland einschlägigen Verbrauchsteuern oder ähnlicher Steuern, Abgaben und Gebühren übermittelt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 32 REG_2012_389 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 32 REG_2012_389 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.