Anhang IJ – SPFO-ÜBEREINKOMMENSBEREICH

REG_2012_44 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten im Jahr 2012 in EU-Gewässern und für EU-Schiffe in bestimmten Nicht-EU-Gewässern für bestimmte, über internationale Verhandlungen und Übereinkünfte regulierte Fischbestände und Bestandsgruppen

Art : Chilenische Bastardmakrele Trachurus murphyi Gebiet : SPFO-Übereinkommensbereich (CJM/SPRFMO)
Art : Chilenische Bastardmakrele Trachurus murphyi
Gebiet : SPFO-Übereinkommensbereich (CJM/SPRFMO)
Deutschland noch festzulegen ( 1)
Niederlande noch festzulegen ( 1)
Litauen noch festzulegen ( 1)
Polen noch festzulegen ( 1)
Union noch festzulegen ( 1)
(1)Quoten entsprechend den Ergebnissen der dritten Vorbereitungskonferenz zur Einsetzung der SPFO-Kommission, die vom 30. Januar bis 2. Februar 2012 stattfinden soll, noch festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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