Anhang IV – ICCAT-ÜBEREINKOMMENSBEREICH (1)

REG_2012_44 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten im Jahr 2012 in EU-Gewässern und für EU-Schiffe in bestimmten Nicht-EU-Gewässern für bestimmte, über internationale Verhandlungen und Übereinkünfte regulierte Fischbestände und Bestandsgruppen

1.
Höchstanzahl Angelfischereifahrzeuge und Schleppleinenfischer der EU, die im Ostatlantik Roten Thun zwischen 8 kg/75 cm und 30 kg/115 cm aktiv befischen dürfen Spanien 60 Frankreich 8 Union 68
Spanien 60
Frankreich 8
Union 68
2.
Höchstanzahl Fischereifahrzeuge der handwerklichen Küstenfischerei der EU, die im Mittelmeer Roten Thun zwischen 8 kg/75 cm und 30 kg/115 cm aktiv befischen dürfen Spanien 119 Frankreich 132 Italien 30 Zypern 7 Malta 28 Union 316
Spanien 119
Frankreich 132
Italien 30
Zypern 7
Malta 28
Union 316
3.
Höchstanzahl EU-Schiffe, die befugt sind, im Adriatischen Meer Roten Thun zwischen 8 kg/75 cm und 30 kg/115 cm zu Aufzuchtzwecken aktiv zu befischen Italien 12 Union 12
Italien 12
Union 12
4.
Höchstanzahl und Gesamttonnage (BRZ) der Fischereifahrzeuge eines jeden Mitgliedstaats, die im Ostatlantik und im Mittelmeer Roten Thun fischen, an Bord behalten, umladen, transportieren oder anlanden dürfen Tabelle A Anzahl Fischereifahrzeuge Zypern Griechenland Italien Frankreich Spanien Malta ( 2) Ringwadenfänger 1 1 12 17 6 1 Langleinenfänger 7 ( 3) 0 30 8 25 28 Köderschiffe 0 0 0 8 60 0 Handleinenfänger 0 0 0 29 2 0 Trawler 0 0 0 60 0 0 Sonstige Fahrzeuge der handwerklichen Fischerei ( 4) 0 35 0 87 32 0 Tabelle B Gesamtkapazität in BRZ Zypern Griechenland Italien Frankreich Spanien Malta ( 5) Ringwadenfänger noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen Langleinenfänger noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen Köderschiffe noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen Handleinenfänger noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen Trawler noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen Sonstige Fahrzeuge der handwerklichen Fischerei noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen
Anzahl Fischereifahrzeuge
Zypern Griechenland Italien Frankreich Spanien Malta ( 2)
Ringwadenfänger 1 1 12 17 6 1
Langleinenfänger 7 ( 3) 0 30 8 25 28
Köderschiffe 0 0 0 8 60 0
Handleinenfänger 0 0 0 29 2 0
Trawler 0 0 0 60 0 0
Sonstige Fahrzeuge der handwerklichen Fischerei ( 4) 0 35 0 87 32 0
Gesamtkapazität in BRZ
Zypern Griechenland Italien Frankreich Spanien Malta ( 5)
Ringwadenfänger noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen
Langleinenfänger noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen
Köderschiffe noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen
Handleinenfänger noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen
Trawler noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen
Sonstige Fahrzeuge der handwerklichen Fischerei noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen noch festzulegen
5.
Höchstzahl der Tonnare, die jeder Mitgliedstaat im Ostatlantik und im Mittelmeer für den Fang von Rotem Thun einsetzen darf Anzahl Tonnare Spanien 5 Italien 6 Portugal 1 ( 6)
Anzahl Tonnare
Spanien 5
Italien 6
Portugal 1 ( 6)
6.
Maximale Mast- und Aufzuchtkapazität für Roten Thun für jeden Mitgliedstaat und Höchstmenge an wild gefangenem Roten Thun, der neu eingesetzt werden darf und den jeder Mitgliedstaat auf seine Thunfischfarmen im Ostatlantik und im Mittelmeer aufteilen kann Tabelle A Maximale Thunfischmast- und -aufzuchtkapazität Anzahl Betriebe Kapazität in Tonnen Spanien 14 11 852 Italien 15 13 000 Griechenland 2 2 100 Zypern 3 3 000 Malta 8 12 300 Tabelle B Höchstmenge an wild gefangenem Roten Thun, der neu eingesetzt werden darf (in Tonnen) Spanien 5 855 Italien 3 764 Griechenland 785 Zypern 2 195 Malta 8 768
Maximale Thunfischmast- und -aufzuchtkapazität
Anzahl Betriebe Kapazität in Tonnen
Spanien 14 11 852
Italien 15 13 000
Griechenland 2 2 100
Zypern 3 3 000
Malta 8 12 300
Höchstmenge an wild gefangenem Roten Thun, der neu eingesetzt werden darf (in Tonnen)
Spanien 5 855
Italien 3 764
Griechenland 785
Zypern 2 195
Malta 8 768
(1)Die Zahlen in den Tabellen unter den Nummern 1, 2 und 3 können gesenkt werden, um die internationalen Verpflichtungen der Union zu erfüllen.
(2)Ein mittelgroßer Ringwadenfänger kann durch höchstens 10 Langleinenfänger ersetzt werden.
(3)Polyvalente Fahrzeuge, die verschiedene Fanggeräte einsetzen.
(4)Polyvalente Fahrzeuge, die verschiedene Fanggeräte einsetzen (Langleinen, Handleinen, Schleppangeln).
(5)Ein mittelgroßer Ringwadenfänger kann durch höchstens 10 Langleinenfänger ersetzt werden.
(6)Diese Zahl kann weiter erhöht werden, sofern die internationalen Verpflichtungen der EU erfüllt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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