Art. 2 – Arten von Euro-Münzen

REG_2012_651 · über die Ausgabe von Euro-Münzen

(1)Die Mitgliedstaaten können zwei Arten von Euro-Münzen ausgeben: Umlaufmünzen und Sammlermünzen.
(2)Die Kommission nimmt eine Folgenabschätzung zu einer fortgesetzten Ausgabe von 1- und 2-Cent-Münzen vor. Diese Folgenabschätzung beinhaltet eine Kosten-Nutzen-Analyse, bei der die tatsächlichen Herstellungskosten dieser Münzen im Verhältnis zu ihrem Wert und Nutzen berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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