ErwGr. 8

REG_2012_651 · über die Ausgabe von Euro-Münzen

Damit für den Umlauf geeignete Euro-Münzen nicht von einem Mitgliedstaat vernichtet werden, während möglicherweise in einem anderen Mitgliedstaat ein Bedarf an solchen Münzen besteht, sollten die Mitgliedstaaten einander vor der Vernichtung solcher Münzen konsultieren —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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