ErwGr. 9

REG_2012_873 · über Übergangsmaßnahmen bezüglich der Unionsliste der Aromen und Ausgangsstoffe gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Der Geltungsbeginn des Anhangs I Teile B bis F der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 sollte im Hinblick auf die in Artikel 9 Buchstaben b bis f der genannten Verordnung aufgeführten Aromen und Ausgangsstoffe verschoben werden, um Zeit für die Bewertung und Zulassung der genannten Aromen und Ausgangsstoffe einzuräumen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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