ErwGr. 6

REG_2013_1022 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) hinsichtlich der Übertragung besonderer Aufgaben auf die Europäische Zentralbank gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013

Bei der Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben sollte die EBA, unter gebührender Berücksichtigung des Ziels, die Zuverlässigkeit und Solidität der Kreditinstitute zu gewährleisten, der Vielfalt der Kreditinstitute, ihrer Größe und ihren Geschäftsmodellen sowie den systemischen Vorteilen, die sich aus der Vielfalt in der europäischen Bankenindustrie ergeben, umfassend Rechnung tragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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