ErwGr. 7

REG_2013_1022 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) hinsichtlich der Übertragung besonderer Aufgaben auf die Europäische Zentralbank gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013

Um bewährte Aufsichtspraktiken im Binnenmarkt zu fördern, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass das einheitliche Regelwerk durch ein von der EBA in Abstimmung mit den zuständigen Behörden ausgearbeitetes europäisches Aufsichtshandbuch für die Beaufsichtigung von Finanzinstituten ergänzt wird. In diesem Aufsichtshandbuch sollten die bewährten Praktiken in der gesamten Union in Bezug auf Aufsichtsmethoden und -verfahren identifiziert werden, um die Einhaltung zentraler internationaler Grundsätze und Unionsgrundsätze zu erreichen. Das Handbuch sollte nicht die Form verbindlicher Rechtsakte annehmen oder die abwägungsgeleitete Aufsicht einschränken. Es sollte alle Bereiche abdecken, die in den Zuständigkeitsbereich der EBA fallen, darunter, soweit einschlägig, Verbraucherschutz und Bekämpfung der Geldwäsche. Es sollte die Parameter und Methoden für die Risikobewertung, frühzeitige Warnungen sowie die Kriterien für Aufsichtsmaßnahmen darlegen. Die zuständigen Behörden sollten das Handbuch verwenden. Die Verwendung des Handbuchs sollte als ein wesentliches Element bei der Beurteilung der Konvergenz der Aufsichtspraktiken und für die vergleichenden Analysen nach der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 betrachtet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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