Art. 56

REG_2013_1023 · zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union

Gemäß Artikel 110 Absatz 2 des Statuts erlässt jede Agentur allgemeine Durchführungsbestimmungen über die Verfahren für die Einstellung und den Einsatz von Bediensteten auf Zeit gemäß Artikel 2 Buchstabe f."

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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