Art. 91

REG_2013_1023 · zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union

Die Artikel 16 bis 18 gelten sinngemäß.
Artikel 55 Absatz 4 Satz 2 des Statuts gilt für Vertragsbedienstete nicht sinngemäß.
Vertragsbedienstete in den Funktionsgruppen III und IV haben keinen Anspruch darauf, dass die von ihnen geleisteten Überstunden durch Dienstbefreiung abgegolten oder vergütet werden.
Vertragsbedienstete in den Funktionsgruppen I und II haben nach Maßgabe des Anhangs VI des Statuts Anspruch darauf, dass die von ihnen geleisteten Überstunden durch Dienstbefreiung abgegolten werden; ist es aus dienstlichen Gründen nicht möglich, die Überstunden innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des Monats, in dem sie geleistet wurden, durch Dienstbefreiung abzugelten, haben sie Anspruch auf eine Vergütung."

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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