ErwGr. 6

REG_2013_1023 · zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union

Um die Einstellung auf möglichst breiter geografischer Grundlage zu erleichtern, sollten sich die Organe bemühen, mehrsprachige und multikulturelle Schulbildung für die Kinder ihrer Bediensteten zu fördern. Es ist wünschenswert, dass der Beitrag der Union zur Finanzierung der Europäischen Schulen, der durch die Haushaltsbehörde gemäß den einschlägigen Regelungen festgelegt wird, zulasten des Haushalts der Union geht. Wenn es im Interesse des Funktionierens der Organe erforderlich ist, sollte die Kommission die zuständigen Behörden darum ersuchen können, den Standort einer neuen Europäischen Schule zu überprüfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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