REG_2013_1023 · zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union
Um sicherzustellen, dass sich die Kaufkraft der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union parallel zur Kaufkraft der nationalen Beamten in den Zentralverwaltungen der Mitgliedstaaten entwickelt, muss an dem Grundsatz einer mehrjährigen Regelung zur Aktualisierung der Dienstbezüge, d. h. an dem als "Methode" bekannten Verfahren, festgehalten und die Anwendung dieses Verfahrens bis zum 31. Dezember 2023 sichergestellt werden, wobei es zu Anfang des Jahres 2022 zu überprüfen und ein Mechanismus für die vorläufige Verlängerung der Methode vorzusehen ist. Außerdem sollte zur Überwindung der in der Vergangenheit aufgetretenen Schwierigkeiten mit der Anwendung der Methode vorgesehen werden, dass sämtliche Gehälter, Ruhegehälter und Zulagen alljährlich einer automatischen Aktualisierung unterzogen werden können, einschließlich einer automatischen Krisenklausel. Hierzu sollten die entsprechenden in dem Statut der Beamten der Europäischen Union und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union vorgesehenen Beträge als Referenzbeträge betrachtet werden, die einer regelmäßigen und automatischen Aktualisierung unterzogen werden. Diese aktualisierten Beträge sollten von der Kommission in der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union zu Informationszwecken veröffentlicht werden. Dieser Aktualisierungsmechanismus sollte auch in allen anderen Fällen benutzt werden, in denen eine Aktualisierung vorgesehen ist.
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