ErwGr. 4

REG_2013_1181 · zur Festsetzung des Anpassungssatzes für Direktzahlungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für das Kalenderjahr 2013 und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 964/2013 der Kommission

Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 ermächtigt die Kommission zur Festlegung dieser Anpassungen; die Kommission hat diese Bestimmung als Grundlage für die oben genannte Durchführungsverordnung (EG) Nr. 964/2013 herangezogen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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