ErwGr. 5

REG_2013_1181 · zur Festsetzung des Anpassungssatzes für Direktzahlungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für das Kalenderjahr 2013 und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 964/2013 der Kommission

Nach Artikel 18 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 kann der Rat den Anpassungssatz für Direktzahlungen aufgrund ihm vorliegender neuer Erkenntnisse bis zum 1. Dezember anpassen. Angesichts des Urteils des Gerichtshofs vom 6. Mai 2008 in der Rechtssache C-133/06 (4) ist es nicht mehr rechtmäßig, diese abgeleitete Rechtsgrundlage heranzuziehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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