ErwGr. 12

REG_2013_1302 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Hinblick auf Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gründung und Arbeitsweise solcher Verbünde

Die Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 unterscheidet zwischen der Übereinkunft, in der die konstitutiven Elemente des künftigen EVTZ bestimmt werden, und der Satzung, die die Elemente der Umsetzung enthält. Gemäß jener Verordnung muss die Satzung derzeit jedoch auch alle Bestimmungen der Übereinkunft enthalten. Auch wenn sowohl die Übereinkunft als auch die Satzung den Mitgliedstaaten zu übermitteln sind, stellen sie unterschiedliche Dokumente dar und nur die Übereinkunft sollte einem Genehmigungsverfahren unterliegen. Weiterhin sollten einige Elemente, die derzeit in der Satzung enthalten sind, stattdessen in die Übereinkunft aufgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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