ErwGr. 49

REG_2013_1305 · über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen Schritte unternehmen, um eine ordnungsgemäße Verwaltung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission angemessene Maßnahmen und Kontrollen vornehmen und sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, um das ordnungsgemäße Funktionieren ihres Verwaltungssystems zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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