ErwGr. 51

REG_2013_1305 · über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Jedes Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums sollte im Hinblick auf die Durchführung des Programms und die Fortschritte bei der Verwirklichung der festgelegten Ziele des Programms regelmäßig begleitet werden. Da die Darstellung und Verbesserung der Wirksamkeit und der Auswirkungen der Maßnahmen im Rahmen des ELER auch von der angemessenen Bewertung während der Ausarbeitung und Durchführung eines Programms und seines Abschlusses abhängen, sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam ein Begleitungs- und Bewertungssystem erstellen, mit dem die Fortschritte aufgezeigt und die Wirkung und Effizienz der Durchführung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums bewertet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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