ErwGr. 52

REG_2013_1305 · über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Um sicherzustellen, dass Informationen auf Unionsebene zusammengestellt werden können, sollte eine Reihe von gemeinsamen Indikatoren Teil des Begleitungs- und Bewertungssystems sein. Schlüsselinformationen über die Durchführung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums sollten elektronisch aufgezeichnet und gespeichert werden, um die Datenaggregation zu erleichtern. Von den Begünstigten sollte daher verlangt werden, die Mindestangaben zu übermitteln, die für die Begleitung und die Bewertung erforderlich sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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