ErwGr. 30

REG_2013_1306 · über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates

Damit die Mittel aus den Fonds wiederverwendet werden können, sollte festgelegt werden, wie bestimmte Beträge zugewiesen werden sollen. Was die Ausgaben im Rahmen des EGFL betrifft, so sollte die in der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 enthaltene Aufstellung durch die Beträge im Zusammenhang mit verspäteten Zahlungen und dem Rechnungsabschluss ergänzt werden. Ferner enthält die Verordnung (EWG) Nr. 352/78 des Rates (13) Vorschriften über die Bestimmung von Beträgen aus verfallenen Sicherheiten Diese Vorschriften sollten vereinheitlicht und mit den bestehenden Vorschriften über zweckgebundene Einnahmen zusammengefasst werden. Die Verordnung (EWG) Nr. 352/78 sollte daher aufgehoben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 30 REG_2013_1306 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 30 REG_2013_1306 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.