ErwGr. 35

REG_2013_1306 · über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates

Um die finanziellen Beziehungen zwischen den zugelassenen Zahlstellen und dem Haushalt der Union zu etablieren, sollte die Kommission jährlich über den Rechnungsabschluss dieser Zahlstellen entscheiden (finanzieller Rechnungsabschluss). Der Beschluss über den Rechnungsabschluss sollte sich auf die Vollständigkeit, Genauigkeit und Richtigkeit der Rechnungen beziehen, nicht aber auf die Übereinstimmung der Ausgaben mit dem Unionsrecht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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